Allgemein

Pressemeldung

Antrag der SPD Altlünen an die SPD Fraktion zur Geschwindigkeit auf der Münsterstraße

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig

  1. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Münsterstraße in dem Bereich zwischen Hüttenallee und Kiliansmühle von aktuell 70 km/h schnellstmöglich für beide Fahrtrichtungen auf 50 km/h zu herabzusetzen. Hierzu ggf. notwendige Abstimmungen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger sind unmittelbar aufzunehmen.
  2. Durch eine Analyse der Verkehrsunfälle in diesem Streckenabschnitt aus den zurückliegenden 5 Jahren ggf. weitere erforderliche Verkehrsregelungs-, –lenkungsmaßnahmen und/oder -überwachungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit festzustellen und auch diese mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen bzw. umzusetzen.

Begründung:

Die Münsterstraße, Bundesstraße 54, ist die Hauptverbindungsachse zwischen den Städten Lünen und Werne und im weiteren Verlauf über Werne hinaus eine relevante Verbindungsachse zur A 1.

Hieraus resultiert, dass die Münsterstraße neben dem lokalen Verkehrsgeschehen vielfach auch durchfahrenden LKW-Verkehr aufnehmen muss. Des Weiteren stellt die Route auch eine Option für Ausflugsverkehre aus dem Ruhrgebiet ins nahe Münsterland dar.

Während die Höchstgeschwindigkeit im innerörtlichen Bereich der Münsterstraße in weiten Streckenabschnitten zumindest temporär bereits auf 30 km/h reduziert wurde, erhöht sich für stadtauswärts fahrende Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit unmittelbar hinter dem Ortsausgangsschild (ca. Höhe Haus Nr. 219) auf 70 km/h, trotzdem zumindest auf der nördlichen Straßenseite bis zur Einmündung der Oststraße noch eine durchgängige Bebauung anzutreffen ist. Wenige Meter östlich der Kiliansmühle  wird die Geschwindigkeitsbegrenzung schließlich gänzlich aufgehoben, so dass eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist. Für stadteinwärts fahrende Fahrzeuge reduziert sich die Geschwindigkeit kurz vor der Kiliansmühle auf 70 km/h und mit dem Ortseingangsschild auf 50 km/h, wodurch ebenfalls nahezu in dem gesamten Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zulässig ist.

Gleichwohl der genannte Streckenabschnitt nicht als Unfallbrennpunkt klassifiziert sein mag, ereignen sich im genannten Streckenabschnitt Jahr für Jahr zum Teil schwere Verkehrsunfälle mit Getöteten oder zumindest schwerverletzten Personen. Während die Mehrzahl der Verkehrsunfälle sich im Bereich der versetzten Kreuzung Münsterstraße / Oststraße / Waldweg ereignet, kommt es auch abseits dieses Knotens zu Unfällen. So auch in den ersten Monaten dieses Jahres bereits in zwei Fällen. Wenngleich auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit wie auch die gefahrene Geschwindigkeit jeweils nicht die vorrangige Unfallursache sein mag, so ist gerade die gefahrene Geschwindigkeit für die Unfallfolgen oft wesentlich, eine Reduzierung wirkt sich somit in jedem Fall gefahrenminimierend aus.

Neben den objektiven Faktoren berichten uns in der Vergangenheit auch zahlreich Anwohner und Verkehrsteilnehmer von der aus ihrer Betrachtung „gefährlichen Höchstgeschwindigkeitsrege-lung“. So wird nicht nur beschrieben, dass die Ausfahrt aus den einmündenden Straßen „Oststraße“ und „Waldweg“ z. T. schwierig erscheint,  sondern auch das Abfahren von den Parkflächen sowohl vom Parkplatz an der Kiliansmühle wie auch von den Wohnhäusern im weiteren Verlauf der Münsterstraße gefährlich erscheint. Seit Jahren werden diese Problematik, wie auch die schweren Verkehrsunfälle durch Bürgerinnen und Bürger beschwert, wie es auch Presseveröffentlichungen aus früheren Jahren zu entnehmen ist.

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Billeb

Ortsvereinsvorsitzender