Die Frage, ob die noch unbekannte Simone Lange aus Flensburg oder Andrea Nahles, die langjährige Bundestagsabgeordnete, ehemalige Bundesministerin und jetzige Fraktionsführerin zur Vorsitzenden des SPD-Bundesvorstandes gewählt werden soll, beschäftigt die Basis der SPD landauf und landab. In der letzten Vorstandssitzung am 10. April diskutierte der SPD-Ortsverein Altlünen diese Frage.
Zum einen ist eine zweite Kandidatur prinzipiell zu begrüßen, um den Delegierten tatsächlich auch eine Wahlentscheidung zu ermöglichen. Zum anderen weist die Kandidatur von Andrea Nahles – durchsetzungsfähig, streitbar, führungsstark und sicher in Berlin gut vernetzt – auf ein grundsätzliches Problem hin: Es ist das Doppelamt von Fraktionsführung und Parteivorstand. Aus Sicht des SPD-Ortsvereins Altlünen besteht ein möglicher Interessenkonflikt zwischen der Arbeit an der Erneuerung der Partei und der Arbeit als Koalitionspartner in einer Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dies spräche dafür, die Ämter nicht in der Person Andrea Nahles‘ zu vereinen.
Simone Lange bietet sich selbst als Alternative an. Das wurde in der Sitzung als mutig bewundert. Sie weiß offenbar, was sie will. Auch sie ist durchsetzungsfähig, streitbar und führungsstark, aber in Berlin nicht vernetzt: Sie war Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtags. Sie wurde zur Oberbürgermeisterin von Flensburg gewählt, und zwar vor nicht einem Jahr. Dies wiederum wurde in der Vorstandssitzung als Hindernisgrund für die Wahl zur Bundesvorsitzenden wahrgenommen, haben doch ihre Wähler und Wählerinnen erst kürzlich viel Vertrauen in sie gesetzt. Da sie sich für eine Trennung von Amt und Mandat ausspricht, also gegen eine Ämterdoppelung, müsste sie ihr Amt als Oberbürgermeisterin wohl aufgeben. Es wäre auch schwer nachzuvollziehen, wie man von Flensburg aus in Berlin für eine Erneuerung der Partei parat stehen kann.
Beide Kandidatinnen sollten auf dem Parteitag zu diesen Widersprüchen Stellung nehmen. Seien wir also gespannt darauf! Das gilt auch für ihre Entwürfe zur möglichen Ausübung der Funktion. Insgesamt haben die Delegierten keine leichte Wahl zu treffen. Eine Wahlempfehlung hat der Vorstand nicht ausgesprochen.